Trotz strengerer gesetzlicher Vorgaben in den USA durch das Bundesgesetz Public Law 119-37 erreichen Hersteller berauschender Hanf-Derivate Jugendliche weiterhin über soziale Netzwerke. Wie eine Untersuchung von Forschenden der Rutgers University im Fachjournal Addiction zeigt, nutzen führende Marken Schlupflöcher in den Richtlinien von Online-Plattformen gezielt aus. Das Gesetz begrenzt zwar den zulässigen THC-Gehalt pro Packung und schränkt den Verkauf ein, doch warnen die Wissenschaftler vor einer anhaltenden Wirkung: Einmal aufgebaute Reichweiten auf Plattformen wie Instagram ermöglichen es den Anbietern, ihre Produkte über Lifestyle-Inhalte schrittweise im Alltag junger Konsumenten zu verankern.
- Forschende analysierten 837 Instagram-Beiträge von neun führenden Anbietern berauschender Hanf-Produkte.
- Knapp die Hälfte aller untersuchten Beiträge nutzte jugendaffine Elemente wie Cartoons, Memes oder Popkultur-Referenzen.
- Altersbeschränkungen und Hinweise auf eine Abgabe erst ab 21 Jahren wurden in den Social-Media-Kanälen kaum dargestellt.
Für die Studie werteten die Wissenschaftler zwischen Februar 2024 und Februar 2025 insgesamt 837 Beiträge auf Instagram aus. Im Fokus standen Produkte mit Substanzen wie Delta-8-THC, HHC oder THC-P, deren Nutzung seit dem US-Landwirtschaftsgesetz von 2018 zugenommen hat. Die Analyse zeigte, dass Produktbeschreibungen und Abbildungen in 75 Prozent der Beiträge enthalten waren. Mehr als die Hälfte der Posts (52 Prozent) stellte den Konsum als festen Bestandteil von Freizeitaktivitäten oder sozialen Verpflichtungen dar.
Fast die Hälfte aller analysierten Posts enthielt jugendorientierte Bildelemente wie Memes, Cartoons oder Referenzen zur Popkultur, um gezielt eine junge Zielgruppe anzusprechen.
Unterschiedliche Strategien je nach Produktkategorie
Besonders intensiv bewarben die Unternehmen flüssige Hanf-Produkte. Bei Getränken wiesen 97 Prozent der Posts Produktabbildungen auf, 84 Prozent betonten Freizeitthemen und 57 Prozent nutzten jugendaffine Darstellungen. Auch bei E-Zigaretten und Kartuschen (54 Prozent) sowie essbaren Produkten wie Edibles (49 Prozent) spielten jugendorientierte Motive eine zentrale Rolle. Bei Edibles dominierten zudem mit 61 Prozent Freizeitdarstellungen, ähnlich wie bei vorgedrehten Joints mit 53 Prozent.
Studienleiterin Julia Chen-Sankey von der Rutgers School of Public Health betonte, dass strengere Standards erforderlich seien, um potenziell irreführende und an Jugendliche gerichtete Inhalte einzuschränken. Es müsse sogar hinterfragt werden, ob kommerzielle Marken berauschender Substanzen überhaupt eigene Social-Media-Konten führen dürfen.
Regulierungslücken und vage Plattform-Richtlinien
Ein zentrales Problem sehen die Autorinnen in den schwammigen Bestimmungen der Plattformen selbst. Zwar verbieten viele Netzwerke den direkten Verkauf von Cannabis-Produkten, die indirekte Promotion über Lifestyle-Beiträge bleibt jedoch oft ungeahndet. Ko-Autorin Kathryn La Capria vom Rutgers Institute for Nicotine and Tobacco Studies wies darauf hin, dass staatliche Werbeverbote berauschende Hanf-Derivate oder soziale Medien oft nicht explizit abdecken.
Dies bedeutet für die Praxis, dass selbst bei Verschärfungen der Drogen- und Hanfgesetzgebung die Werbewirkung im digitalen Raum bestehen bleibt. Wenn Marken bereits große Anhängerschaften aufgebaut haben, können sie das Konsumverhalten junger Menschen durch beiläufige Beiträge weiter prägen, ohne direkte Kaufaufforderungen zu formulieren. Die Forschenden fordern daher neben den gesetzlichen Beschränkungen auch von Plattformbetreibern wie Instagram, YouTube, Facebook und TikTok eindeutige Regeln gegen jugendnahe Werbeformate.
Sollten soziale Netzwerke die Konten von Herstellern berauschender Substanzen komplett sperren? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren.































