Die Handelsbeziehungen zwischen den USA und der Europäischen Union stehen vor einer erneuten Zerreißprobe: US-Präsident Donald Trump hat die Einleitung einer offiziellen Handelsuntersuchung gegen die EU angekündigt, die in neuen drastischen Strafzöllen münden könnte. Mit diesem Schritt reagiert Washington auf eine frische Geldbuße der Europäischen Kommission in Höhe von 890 Millionen Euro gegen den US-Technologiekonzern Google. Trump beschuldigte die EU auf seiner Plattform Truth Social, amerikanische Unternehmen systematisch als „Sparschwein“ zu missbrauchen. Die eingeleitete Untersuchung stützt sich auf das US-Handelsgesetz und soll die rechtliche Grundlage für Vergeltungsmaßnahmen schaffen.
- US-Präsident Donald Trump leitet eine Untersuchung nach „Section 301“ gegen die Europäische Union ein.
- Auslöser ist eine EU-Strafe von 890 Millionen Euro gegen Google wegen digitaler Wettbewerbsverstöße.
- Google erhält 60 Tage Zeit zur Anpassung seiner Praktiken, andernfalls drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des Tagesumsatzes.
Die Ankündigung markiert eine scharfe Eskalation im Streit über die Regulierung internationaler Digitalkonzerne. Durch die Einleitung einer sogenannten „Section 301“-Untersuchung nutzt die US-Regierung ein Instrument des Trade Act von 1974, um vermeintlich unfaire Handelspraktiken anderer Staaten zu prüfen. Falls die Behörde des US-Handelsbeauftragten zu dem Schluss kommt, dass US-Unternehmen benachteiligt werden, kann der Präsident eigenständig Sonderzölle verhängen. Für europäische Exportunternehmen bedeutet dieses Vorgehen eine erhebliche Unsicherheit im transatlantischen Handel.
Handelsuntersuchung soll den Weg für Zölle ebnen
„Die Europäische Union wird einen sehr hohen Preis für dieses illegale und hochgradig unethische Verhalten zahlen“, erklärte Trump in seinem Beitrag auf Truth Social.
Der US-Präsident warf Brüssel vor, gezielt US-Konzerne wie Google, Apple, Amazon und Meta mit Bußgeldern zu überziehen. Er behauptete, die Strafen würden ohne Begründung verhängt, und kündigte an, dass die Sanktionen der EU vollständig rückgängig gemacht werden müssten. US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer schloss sich der Kritik an und warnte, das Vorgehen der EU gefährde die Stabilität des transatlantischen Handels sowie bestehende Vereinbarungen.
EU wirft Google Bevorzugung eigener Dienste vor
Auslöser der Kontroverse ist eine Entscheidung der EU-Kommission. Die Brüsseler Wettbewerbshüter verhängten eine Strafe von 890 Millionen Euro gegen die Google-Mutter Alphabet. Die Kommission stellte fest, dass Google gegen das europäische Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act) verstoßen hat. Demnach habe der Konzern eigene Suchdienste für Einkäufe und Reisen in den Suchergebnissen bevorzugt und Entwickler im Google Play Store daran gehindert, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb der Plattform hinzuweisen.
Die EU-Kommission teilte die Strafe etwa zu gleichen Teilen auf die beiden Verstöße auf. Zudem setzte sie dem Unternehmen eine Frist von 60 Tagen, um seine Geschäftspraktiken anzupassen. Sollte Google der Aufforderung nicht nachkommen, drohen periodische Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen täglichen Umsatzes.
Teresa Ribera, für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, verteidigte die Maßnahme als entschlossen und ausgewogen. Die besten Produkte sollten sich durch ihre Qualität durchsetzen und nicht, weil sie dem Betreiber der Suchmaschine gehören. EU-Sprecher Thomas Regnier betonte, dass sogenannte „Gatekeeper“ für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen müssten.
Google und US-Behörden kritisieren Brüsseler Regulierungsdruck
Google-Manager Kent Walker wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer Verschlechterung der Produktqualität, die von wenigen Beschwerdeführern getrieben werde.
Walker argumentierte, dass die europäischen Vorgaben den Konzern dazu zwingen würden, beliebte Suchfunktionen wie Direktanzeigen für Flüge oder Hotels einzuschränken. Die Auseinandersetzung reiht sich in eine Serie rechtlicher Konflikte zwischen Brüssel und dem Silicon Valley ein. Erst kürzlich hatte ein EU-Gericht eine Rekordstrafe von über vier Milliarden US-Dollar gegen Google wegen dessen Mobil-Betriebssystem Android bestätigt. Bereits in der Vergangenheit verhängte Brüssel zudem Millionenstrafen gegen Apple und Meta.
Die strikte Anwendung des Digital Markets Act zeigt die grundlegende Differenz zwischen der Regulierungspraxis in Europa und den USA. Während die EU darauf setzt, die Marktmacht gigantischer Plattformen gesetzlich einzudämmen, betrachtet die US-Regierung diese Maßnahmen als Diskriminierung heimischer Konzerne.
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