Für Online-Händler und Branchenbeobachter auch im deutschsprachigen Raum ist das US-Fachportal „EcommerceBytes“ eine bekannte Quelle für Nachrichten rund um digitale Marktplätze. Nun findet eine der aufsehenerregendsten Schikanierungsserien der US-Wirtschaftsgeschichte ihr rechtliches Ende: Der Online-Konzern Ebay und mehrere ehemalige Führungskräfte haben sich auf einen Vergleich in Höhe von insgesamt 55,7 Millionen US-Dollar (rund 50 Millionen Euro) geeinigt. Damit werden die Zivilklagen der Journalisten David und Ina Steiner beigelegt, die 2019 Opfer einer gezielten Belästigungs- und Stalking-Kampagne durch damalige Ebay-Mitarbeiter wurden.
- Ebay und ehemalige Top-Manager zahlen insgesamt 55,7 Millionen US-Dollar im Rahmen des Vergleichs.
- Mitarbeiter hatten das Branchen-Ehepaar mit Insekten, Drohungen und Stalking terrorisiert.
- Strafrechtlich wurden bereits sieben Beteiligte verurteilt, während Ebay bereits 2024 eine Strafe von 3 Millionen Dollar akzeptierte.
Mitarbeiter verschickten Kakerlaken und eine blutige Schweinemaske
Das Ehepaar Steiner betreibt von Natick im US-Bundesstaat Massachusetts aus den Newsletter „EcommerceBytes“, der regelmäßig über Entwicklungen im Online-Handel berichtet. Im Jahr 2019 gerieten die Journalisten in das Visier der Sicherheitsabteilung von Ebay, nachdem Führungskräfte des Konzerns verärgert über die kritische Berichterstattung des Portals reagiert hatten.
In der Folge entwickelte sich eine systematische Schikanierung der Journalisten. Mitarbeiter verschickten anonyme Lieferungen an das Wohnhaus des Ehepaars, darunter lebende Kakerlaken und Spinnen, einen Trauerkranz, eine mit Kunstblut verschmierte Schweinemaske sowie ein Ratgeberbuch über den Umgang mit dem Tod eines Partners. Neben diesen Lieferungen wurden die Steiners mit Todesdrohungen, Cyberstalking und physischer Überwachung vor Ort konfrontiert.
Die Kampagne richtete sich gezielt gegen das Journalisten-Ehepaar, um deren kritische Berichterstattung über den Online-Giganten einzuschüchtern und zu unterdrücken.
Ex-Konzernchef zahlt Millionen aus eigener Tasche
Aus Verfahrensunterlagen ging hervor, dass der damalige Ebay-Chef Devin Wenig 2019 unzufrieden mit den Artikeln des Newsletters war und intern anregte, gegen die Autoren vorzugehen. In internen Nachrichten forderten Führungskräfte unter anderem, man solle die Blogger „zu Fall bringen“. Wenig selbst wurde strafrechtlich nicht verfolgt und bestritt, von den extremen Methoden der Sicherheitsabteilung gewusst zu haben.
Der nun erzielte Vergleich sieht eine detaillierte Aufteilung der Zahlungen vor. Ebay selbst zahlt 46,15 Millionen Dollar (rund 40,5 Millionen Euro) direkt an das Ehepaar Steiner und spendet weitere 6 Millionen Dollar an gemeinnützige Organisationen. Auch die ehemaligen Manager werden persönlich zur Kasse gebeten: Ex-CEO Devin Wenig zahlt 2 Millionen Dollar (rund 1,76 Millionen Euro) an die Steiners und spendet 1 Million Dollar (rund 880.000 Euro) an eine Stiftung für Redefreiheit. Die frühere Managerin Wendy Jones steuert 500.000 Dollar bei, der ehemalige Kommunikationschef Steve Wymer 50.000 Dollar.
Neben der Zahlungsverpflichtung durch das Unternehmen haften damit auch Spitzenmanager persönlich für die Grenzüberschreitungen unter ihrer Führung.
Keine Verschwiegenheitsklausel schützt die Verantwortlichen
Strafrechtlich ist die Terrorkampagne weitgehend aufgearbeitet. Bereits 2020 erhob das US-Justizministerium Anklage gegen sieben ehemalige Ebay-Beschäftigte. Alle Sieben wurden wegen Verschwörung und Cyberstalking verurteilt und erhielten Haftstrafen oder Hausarrest. Ebay selbst hatte 2024 im Rahmen einer Strafaufschubvereinbarung mit den Bundesbehörden eine Strafzahlung von 3 Millionen Dollar geleistet.
Der aktuelle Zivilvergleich enthält auf ausdrücklichen Wunsch der Geschädigten keine Verschwiegenheitsvereinbarung, sodass das Ehepaar Steiner weiterhin öffentlich über die Vorkommnisse sprechen darf. Zudem verpflichtet die Vereinbarung Ebay zu einer öffentlichen Stellungnahme bezüglich des Verhaltens der involvierten Ex-Manager. Ebay erneuerte seine Entschuldigung und bezeichnete das Verhalten der ehemaligen Mitarbeiter als „falsch und verwerflich“.
Dies bedeutet für die Medien- und Unternehmenslandschaft, dass Konzerne selbst bei internen Fehltritten untergeordneter Abteilungen mit einer umfassenden zivilrechtlichen Haftung und Transparenzpflicht rechnen müssen, wenn Grundrechte der Pressefreiheit verletzt werden.




























